Barrierefreiheitserklärung
Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die unter www.sumkra.space veröffentlichte Webseite der Sumkra OHG.
Allgemeine Beschreibung der Dienstleistung
Die Webseite der Sumkra OHG ermöglicht es Nutzer:innen, sich über Produkte und Leistungen zu informieren, Kontakt aufzunehmen und Bestellungen oder Buchungen direkt online aufzugeben.
Geltende rechtliche Anforderungen
Für digitale Dienstleistungen gelten die Anforderungen nach § 14 Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) i. V. m. § 3 Abs. 1 BFSG sowie der Verordnung zum BFSG (BFSGV).
Umsetzung der Barrierefreiheitsanforderungen
Die Einschätzung basiert auf einer Selbstbewertung unter Hinzunahme des Accessibility-Tools von https://wave.webaim.org/
Aufgrund dieser Überprüfung ist die Website mit den zuvor genannten Anforderungen teilweise barrierefrei.
Im Einzelnen sind im laufenden Prozessen immer mal wieder Verbesserungsvorschläge vorhanden. Wir prüfen in regelmäßigen Abständen unsere Web-Präsentation.
Geplanter Umgang mit den genannten Barrieren:
Wir arbeiten bereits an der Behebung dieser Barrieren.
Wann wurde die Erklärung zur Barrierefreiheit erstellt?
Diese Erklärung wurde erstellt am: 01.03.2026
Barrieren melden sowie Informationen zur Barrierefreiheit dieser Website erfragen (Verbraucherinformationen nach Art. 246 EGBGB)
Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten auf unserer Website aufgefallen oder haben Sie Anmerkungen sowie Fragen zum barrierefreien Zugang? Melden Sie sich gerne bei uns unter:
Sumkra OHG
Grimmsche Hauptstraße 61
01768 Glashütte
service@sumkra.life
Zuständige Marktüberwachungsbehörde
Wenn Sie der Meinung sind, dass diese Webseite nicht barrierefrei zugänglich ist, informieren Sie bitte unsere oben genannte Stelle oder Person. Wir bemühen uns, Anfragen innerhalb einer angemessenen Frist zu beantworten.
Falls Sie mit der Antwort ganz oder teilweise unzufrieden sind, können Sie sich auch an die folgende Behörde wenden.
Zur Wahrnehmung der Aufgaben des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes errichten die Länder derzeit eine gemeinsame Stelle. Die Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF) soll als neue Anstalt des öffentlichen Rechts in Sachsen-Anhalt, in der Landeshauptstadt Magdeburg, die Arbeit aufnehmen. Voraussetzung hierfür ist die Ratifikation des Staatsvertrages zur Aufgabenerfüllung nach dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) durch alle Bundesländer. Alle Länder schaffen derzeit die hierfür notwendigen Voraussetzungen.
Ihre Anfragen richten Sie bis zur formalen Errichtung der MLBF an:
MLBF
c/o Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung Sachsen-Anhalt
Postfach 39 11 55
39135 Magdeburg
Telefon: 0391 567 6970
E-Mail: MLBF@ms.sachsen-anhalt.de
Bis zur formalen Errichtung der MLBF werden Ihre Anfragen und Informationen von dort aus an die zuständigen Stellen weitergeleitet.
Stand: 01.03.2026